Tier gefunden – Wer ist zuständig?
Haben Sie ein Tier gefunden? Damit schnell und richtig gehandelt werden kann, ist es wichtig, den richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren.
Bitte unterscheiden Sie folgende Situationen:
1. Totes Tier gefunden
In diesem traurigen Fall ist das Tierheim nicht zuständig. Die Abholung verstorbener Tiere auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist Aufgabe der Gemeinde.
- Ihr Ansprechpartner: Die Gemeinde (Bauhof oder Ordnungsamt).
- Was Sie tun müssen: Bitte melden Sie den genauen Fundort (Straßenname, Hausnummer oder markante Punkte), damit die Mitarbeiter das Tier schnell finden können.
2. Lebendes Tier gefunden (Fundtier)
Wenn Sie ein herrenloses, lebendes Haustier finden oder ein Tier abgeben müssen, sind wir für Sie da.
- Ihr Ansprechpartner: Wir, das Tierheim-Team.
- Was Sie tun müssen: Rufen Sie uns an oder kommen Sie während der Öffnungszeiten vorbei. Wir kümmern uns um die Versorgung und die Suche nach den Besitzern.

